Elektronische Rechnungen (E-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend.
Der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen.
Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist für diese (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, bieten wir verschiedene Möglichkeiten an, E-Rechnungen mit Ihrem Infor ERP System zu versenden und zu empfangen. Diese bedingen aber einen bestimmten Programmstand in Infor ERP LN.
Gerne sprechen wir die Möglichkeiten in einer Teams-Session mit Ihnen durch. Kontaktieren Sie uns über Ihren bekannten Ansprechpartner oder über unsere Kontaktseite. Wir werden bezüglich einer Terminvereinbarung gerne schnellstmöglich auf Sie zukommen.